Energieausweis
Für Eigentümer, Käufer oder Mieter ist es schwer zu beurteilen, ob die Immobilie, die ihm gehört oder für die er sich interessiert vom Energieverbrauch her betrachtet „gut", „mangelhaft" oder sogar „ungenügend" ist.
Und das, obwohl die warmen Betriebskosten, die sogenannte „zweite Miete", einen erheblichen Anteil der Wohnkostenbelastung ausmachen. Bislang waren diese Informationen nur für Neubauten verfügbar, oder wenn ein Gebäudes wesentlich geändert wurde.
Doch seit 2008 gilt folgendes:
Jeder potentielle Mieter oder Käufer hat das Anrecht darauf, dass ihm vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, ein sogenannter Energieausweis, vorgelegt wird. Ein Energieausweis ist der energetischer „Fingerabdruck" des Gebäudes, schafft Transparenz für Mieter und Immobilienkäufer und weist Einsparpotentiale im Heizenergieverbrauch auf. Er kann nur mit einer zugelassenen Software-Programm erstellt werden.
Sie möchten ein Beispiel für einen Ausweis sehen?
Im Jahr 2008 wurde der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Öffentliche Gebäude über 1.000m² müssen ihn aushängen.
Es stellt sich also die Frage als Hausbesitzer, einen Ausweis zu erstellen, oder erst Ihr Gebäude energetisch zu verbessern.